Anmeldungen nimmt gerne entgegen:
Katja Runser
Helvetierstr. 7
4106 Therwil
Tel: +41 61 721 66 95
Email: info@waldspielgruppe-therwil.ch
Bitte benutzen Sie zur Anmeldung eines der im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Formulare und schicken Sie es uns per Post, per Fax oder per Email zu.
Sie können sich auch mit untenstehendem Formular direkt via Web anmelden.
Ich/wir melden unser Kind für den Besuch in der Waldspielgruppe Frechdachs an:
Mit dem absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Bedingungen
Mit dem absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Bedingungen
Allgemeine Bedingungen
:
Die Kosten für die Gruppe Dienstag belaufen sich auf 150.- pro
Monat
(Jahr CHF 1800.- und wird quartalsweise im Voraus mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
(Jahr CHF 1800.- und wird quartalsweise im Voraus mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
Der Spielgruppenbeitrag wird unabhängig von der Anwesenheit der
Kinder verrechnet.
Der Spielgruppenbeitrag beinhaltet Lohnanteile, Materialkosten usw.
Die Abwesenheit des Kindes (Ferien/Krankheit) ist bitte möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Der Spielgruppenbeitrag beinhaltet Lohnanteile, Materialkosten usw.
Die Abwesenheit des Kindes (Ferien/Krankheit) ist bitte möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die Kinder sind nicht durch die Spielgruppe versichert.
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.
Die genauen Daten/Zeiten für die Durchführung der Spielgruppenaktivitäten werden vor Beginn des Spielgruppenjahres an einer
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.
Die genauen Daten/Zeiten für die Durchführung der Spielgruppenaktivitäten werden vor Beginn des Spielgruppenjahres an einer
Informationsveranstaltung den
Eltern mitgeteilt.
Austritte sind nach Absprache mit der Leiterin, in der Regel auf
das Ende eines Quartals möglich.
Bei Austritten während des Quartals bleiben die Kosten für das gesamte Quartal geschuldet. Die Abmeldung hat in diesem Falle
Bei Austritten während des Quartals bleiben die Kosten für das gesamte Quartal geschuldet. Die Abmeldung hat in diesem Falle
schriftlich zu erfolgen.